Wer seine Feuerwerksbestellung jetzt storniert …..

…. könnte am Silvester beim Feuerwerk nur Zuschauer sein!

Es bewegt sich was beim Feuerwerksverbot. Nachdem das erste hohe Gericht das sog. „Böllerverbot“ bereits gekippt hat (wir berichten hier) und noch weitere Klagen und Anträge laufen, ist zu erwarten, dass dem auch andere Länder folgen.

Unser Rat ist deshalb: Abwarten und nicht voreilig stornieren! Wir vom Feuerwerkshop sind rund um die Uhr sozusagen am arbeiten für Sie, packen Ihre Bestellungen weiter – aber natürlich halten wir uns an alle gesetzlichen Bestimmungen! Sofern einer Auslieferung Ihrer Bestellung nichts im Wege steht, sollten Sie Ihre Bestellung auch in Empfang nehmen, somit sind Sie gerüstet, wenn (die zu erwartende Meldung)  kommt: Feuer frei! Wenn nicht? Feuerwerksköprer haben in der Regel kein Mindesthaltbarkeitsdatum und Sie können es auch bequem noch im nächsten Jahr zünden. Wir geben Ihnen gerne Tipps und Rat zum sicheren und ordnungsgemäßen lagern. Nach Rücksprache übernehmen wir dies auch gerne für Sie – sprechen Sie mit uns!