03.12.2021 – 20.19 Uhr
Aus aktuellem Anlass und aufgrund der noch immer sehr hohen Anfragen und damit ausgedrückten Unsicherherheiten, möchten wir hier noch einmal auf den aktuellen Stand hinweisen.
Zu unserem Post hier gibt es grundsätzlich nichts neues zu berichten. Es gibt weder ein Verkaufsverbot, noch ein Überlassungsverbot und auch kein Abbrennverbot zu Silvester (Stand siehe oben)
Womit rechnen wir:
Wir rechnen damit, dass der stationäre Handel in diesem Jahr in den üblichen 3 Tagen vor Silvester, keine Feuerwerkskörper verkaufen dürfen. Also keine Verkaufsstände oder mal eben beim Discounter. Abholstationen sind kein Verkauf – der Verkauf hat bereits vorher stattgefunden – es ist unter dem Prinzip „Click & Collect“ zu verstehen.
Ein „Abbrennverbot“ wird es aus unserer Sicht auch nicht geben: Es sind von Böllerverbotszonen die Rede, welche „die Kommunen selber festelegen sollen“ (vgl. Land Bayern – Erlass vom 03.12.2021)
Der „perspektivische Verkaufsverbot“ muss zuletzt vom Bund beschlossen werden, dies können die Länder nicht regeln. Aber auch hier steht in dem Beschluss, dass „vom zünden von Feuerwerk ….. abgeraten“ wird – kein generelles Verbot also.
Wie sieht es mit Ihren Bestellungen aus:
Wie vor erläutert, gehen wir davon aus das wir Ihnen Ihre Bestellungen wie geplant zu Silvester zusenden können. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck am packen, kommissionieren und versandfertig machen Ihrer Bestellungen.
So oder so: Wenn es zu Ihrer Bestellung Neuigkeiten gibt – kommen wir unaufgefordert auf Sie zu! Wir informieren Sie selbständig und schnellstmöglich!
Auf Nummer sicher!
Möchten Sie Ihre bereits aufgegebene Silvesterbestellung schon jetzt haben – dann gibt es dafür nur die Möglichkeit, dass Sie uns einen gültigen Gewerbeschein, oder einen Ausweis nach §27 SprengG zusenden. Haben sie also ein Gewerbe? Oder vielleicht jemand in Ihrer Familie? Dann senden Sie uns schnell eine Kopie des Gewerbescheins zu mit der Angabe der Bestellnummer. Das gleiche gilt natürlich auch für Scheininhaber.