+++ 10.12.2021 – 16:35 Uhr +++
Zu unseren vorangegangenen Posts zu diesem Thema gibt es noch immer keine Änderungen.
Stand jetzt, gibt es kein gesetzliches Verkaufsverbot für Feuerwerke. Es gibt auch kein sog. Überlassungsverbot. Es gibt Stand jetzt also keinen Grund für uns etwas anderes zu tun als Ihre Bestellungen auf den Weg zu bekommen – wir arbeiten in Schichten und auf Hochtouren.
Auf Anfrage an die Bundesregierung wurde mitgeteilt, dass über die Änderung zum Sprengstoffgesetz voraussichtlich in der 1014. Plenarsitzung am 17. Dezember beraten.
Ob es dann zu einem Verkaufsverbot in welcher Form auch immer kommen wird – oder nicht, ist noch vollkommen offen. Wir werden also sehen, was da beschlossen wird und werden dann reagieren.
Wichtig für Sie als Kunde von Feuerwerkshop: Sollten Sie bestellt haben – egal was kommt, wir informieren Sie bezüglkich Ihrer laufenden Bestellung umgehend, wenn sich hier etwas ändert. Bitte warten Sie ab und haben ein wenig Geduld.
Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)
Arbeitsplätze sichern, Tradition erhalten: Silvesterfeuerwerk ermöglichen
Aktuell – 211207_ANTRAG FDP_Feuerwerk ermöglichen