Verzeihen Sie liebe Regierung, aber haben Sie noch alle Trauben an der Rebe?

Wie kommt man auf die Idee, den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verbieten? Da kann man nur spekulieren, denn die genannten Gründe die verbreitet werden, zünden nicht und sind eher Blindgänger.

Oder warum sollte ein Familienvater in der Silvesternacht nicht mit seinen Kindern in den eigenen Garten gehen um dort ein paar Vulkane zu zünden, oder Raketen steigen zu lassen? Weil die Gefahr besteht, diese könnten sich verletzen und in der Notaufnahme landen? Mit Verlaub: Es gibt sicher genügend Statisitken über Unfälle mit Feuerwerkskörpern. Da dürfte immer wieder zu finden sein, dass es entweder selbst gebastelte Böller sind oder aus dem Ausland geschmuggelte illegale – ungeprüfte Feuerwerkskörper sind, welche diese Unfälle verursachen. Auch gerne gesehen: 3 Promille im Blut und ausgelassen dem Nachbarn einen Böller in die Tasche stecken, oder ähnliches. Da liebe Bundesregierung haben Sie dann auch gut reagiert, indem Sie Alkoholkonsum einschränken. Weniger Betrunkene mit Feuerwerkskörpern – weniger Verletzungen, das dürfte klar sein. Ansonsten wäre zu empfehlen: Die Grenzen in das benachbarte Ausland ab sofort bis nach Silvester zu schließen – radikal, um den Import von den besagten illegalen Feuerwerkskörpern einzudämmen. Rohstoffe mit denen man Bomben oder „nur“ Böller bauen kann darf ab sofort nicht mehr verkauft werden.  Warum immer nur halbe Sachen?
Nein liebe Regierende, das geht so nicht: Natürlich ist es wichtig Kontakte einzuschränken, natürlich ist es zu vermeiden das grosse Menschenansammlungen stattfinden – aber den Verkauf von legalem, geprüften und somit sicheren Feuerwerk zu verbieten um zu verhindern, dass Menschen sich „aus Versehen“ damit in die Luft sprengen – sorry, da sollten Sie an anderer Stelle suchen und nicht da, wo sich einzelne in der Silvesternacht mit seinen liebsten an einem Ort mit genügend Abstand zu anderen Personen, im Zweifel auch mit Mundschutz ein kleines Feuerwerk und im Zweifel auch was gutes für die Seele gönnen.

Gastbeitrag – RS – unauthorisiert

Gewerkschaft der Polizei (GdP): Kein grundsätzliches Böllerverbot in Berlin

Polizei rechnet nicht mit ruhiger Silvesternacht trotz Verkaufsverbot für Feuerwerk vor Silvester

Dies stellte die Gewerkschaft der Polizei (GDP) in einem Interview klar: „Wer böllern will, fährt nach Polen und besorgt sich dort Feuerwerk“, denn es gäbe ja kein generelles Böllerverbot. So sei Tür und Tor geöffnet für illegale Pyrotechnik, die dann natürlich erst Recht die Krankenhäuser füllen.

Ganzer Text / Quelle: Berliner Zeitung

Die Botschaft ist also: Das zünden von Feuerwerk ist in der Silvesternacht erlaubt!

Und dieser Umstand stößt der Grünenpolitiker Frau Kapek enorm auf. Sie fordert Bundesminister Seehofer auf, die Sprengstoffverordnung anzupassen. „Ziel sei ein umfassenderes Kauf-, Verkaufs- und Zündverbot.“ Sie argumentierte, die Kliniken könnten in Zeiten der Corona-Pandemie keine weiteren Patienten verkraften. An Silvester würden jedes Jahr wieder viele Menschen durch Pyrotechnik schwer verletzt.

Quelle: rbb24.de

Ist das so? Dazu Robert S., Sanitäter und oft in Bereitschaft in den vergangen Jahren zu Silvester: „Dem kann ich so nicht zustimmen, nach meinen Erfahrungen zumindest. Die Gründe weshalb wir zu Silvester vermehrt neben dem normalen Geschäft ausrücken sind in erster Linie Alkohol. Viele trinken über Ihre Grenzen hinaus und werden dann leichtsinnig. Erst dann kommt das Feuerwerk ins Spiel. Man sollte nicht das Feuerwerk verbieten, sondern so wie schon verordnet, den Alkoholkonsum.
Natürlich gäbe es auch Unfälle mit Pyrotechnik zu Silvester, aber dann sind dies meist irgendwelche illegalen Böller, schnell aus dem Ausland geholt oder im Internet bestellt die oft unkontrolliert hochgehen. „Wenn dann noch Alkohol dazu kommt sehen wir diese schlimmen Unfälle.“
Und wie sieht es mit den vermehrten Einsätzen der Feuerwehr aus? „Auch hier ist das meistens so, dass sich alkoholisierte und damit enthemmende Personen nicht mehr viel um Sicherheitsvorkehrungen scheren. Da wird schonmal eine Rakete nicht richtig abgesichert und schon ist es passiert„, meint R.S.
Der eigentliche Grund für so ein Böllerverbot kann eigentlich nur die Vermeidung von grossen Menschenansammlungen sein, was in der derzeitigen Pandemoe-Lage absolut sinnvoll, und meiner Meinung nach auch notwendig ist. Aber das lässt sich nicht durch ein Böllerverbot entschärfen, das ist in meinen Augen Blödsinn. “ führt R.S abschließend aus.

Dem ist so eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Verkaufsverbot von Feuerwerk in den Tagen vor Silvester: 3000 Einzelexistenzen von Insolvenz bedroht

Wirtschaftliche Hilfen nicht für Einzehändler der Pyrotechnikbranche – Politiker verweigern offensichtlich Gespräche

Ratingen, 13.12.2020. Thomas Schreiber, Vorstandsvorsitzender des VPI, zu den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern zum Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk:

„Das am heutigen Tage ausgesprochene Verkaufsverbot wird die Branche hart treffen, im Zweifel droht nun die Insolvenz des gesamten Wirtschaftszweigs. Wir fordern den vollumfänglichen Ausgleich der dadurch entstehenden Umsatzverluste. Diese liegen im dreistelligen Millionenbereich. Unsere Juristen sind der Auffassung, dass unsere Branche aufgrund der Tatsache, dass wir 95 Prozent unseres Jahresumsatzes im Dezember erwirtschaften, keine Unterstützung durch die Überbrückungshilfen erhalten werden. Das wusste auch die Politik, die bislang aber jedweden Gesprächsversuch unsererseits unbeantwortet lies. In den vergangenen Tagen warben führende Politiker unseres Landes – darunter auch Frau Bundeskanzlerin Merkel – um Solidarität, um Gemeinschaft und Unterstützung. In diesen für die Branche nun harten Zeiten fordern wir all das von der Politik ein. Wir brauchen gesonderte Hilfsgelder, um die 3.000 Einzelexistenzen in der Branche zu sichern.“

Quelle: https://www.feuerwerk-vpi.de/
Den komplette Pressemitteilung können Sie hier nachlesen

Halloween Special – Unsere Feuerwerk Angebote zum Thema

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Ihre Silvester Feuerwerkbestellung 2020/21

Informationen zum Silvesterverkauf 20/21!

In rund 2,5 Monaten ist schon Silvester – und die Erfahrung zeigt, wir können nicht früh genug informieren. Denn die Fragen, welche uns (leider auch nicht selten zu spät) erreichen, sind im Grunde immer ähnlich gelagert:

Wann ist Bestellschluss?: Bestellschluss für Ihre
Silvester 20/21 – Alle Informationen Silvesterbestellung ist der 01.12.2020! Bitte denken Sie frühzeitig daran!

Wie ist es mit der Bezahlung?: Ausgenommen beim Rechnungskauf, muss Ihre Zahlung bis zum 03.12.2020 bei uns eingegangen sein. Unabhängig davon ob Sie per Kreditkarte, Paypal oder Vorabüberweisung bezahlen. Im Zweifel wählen Sie die Zahlungsart Paypal für eine schnelle Bezahlung

Wieviel kostet der Versand von 1.4G Artikel?: Die Kosten für den Versand, richtet sich nach dem Gesamtgewicht Ihrer Bestellung und berechnet sich wie folgt:
-> 00,01 – 10,00 Kg –> 29,90 €
-> 10,01 – 30,00 Kg –> 39,00 €
-> 30,01 – 50,00 Kg –> 49,00 €
-> 50,01 – 70,00 Kg –> 59,00 €
-> 70,01 – 100,00 Kg –> 79,00 €
-> 100,00 – 100+x Kg –> 99,00 €

Wie sieht es mit Artikeln der Klasse 1.3G aus?: 1.3G können wir nicht versenden. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, diese zur Abholung an einer unserer Abholstationen (diese finden Sie hier [klick]) zu bestellen.

Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein: Unsere FAQ ist immer eine gute Anlaufstelle!

Ihre Silvester Feuerwerkbestellung 2020/21

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