Abgabeverbot von F2 Feuerwerk an private Käufer 2021

Bundesrat beschließt Abgabeverbot von F2 Artikeln an private Verbraucher

Wie von der Bundesregierung angekündigt, wurde nun die Regelung zum Abgabeverbot von F2 Pyrotechnik an private Endverbraucher in den Tagen vor Silvester beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet.

Was bedeutet das nun?

In der Kurzfassung: Die Regelung umfasst nur, dass es uns verboten wurde, F2 Artikel an private Verbraucher abzugeben. Dies betrifft ausdrücklich nicht Personen, welche ein Gewerbe besitzen oder eine pyrotechnische Befugnis haben (vgl. 27er Schein) haben.

Zur Info: Alle anderen pyrotechnischen Artikel, wie F1 (Kleinfeuerwerk), P1 (z.B. Rauch, Bengalfeuer oder in der Kategorie eingestufte Böller), T1 oder auch pyrotechnische Munition für Ihre Schreckschusswaffe – sind vom Abgabeverbot nicht betroffen!

 

Ich habe eine Silvesterbestellung bei euch, was passiert damit nun?

Das wichtigste vorneweg: Bitte bewahren Sie Ruhe!!
Wenn Ihre Silvesterbestellung kein F2 enthält müssen Sie sich um nichts kümmern, wir senden Ihnen die Bestellung wunschgemäß zu. Sollten Sie Abholung gewählt haben, informieren wir Sie demnächst über die Abholmöglichkeit.

Wenn Ihre Bestellung F2 enthält und Sie haben als Gewerbetreibender bei uns eingekauft, dann müssen Sie sich ebenfalls um nichts kümmern, wir senden Ihnen die Bestellung wunschgemäß zu. Sollten Sie Abholung gewählt haben, informieren wir Sie demnächst über die Abholmöglichkeit.

Wenn Ihre Bestellung F2 enthält und Sie haben als Privatperson bei uns eingekauft, stehen Ihnen folgende Optionen offen:

A) Gratis Einlagerung für 2022
Und das kann sich richtig lohnen, ab 2022 wird Feuerwerk bis zu 50% teurer! Sollte es 2022 wider Erwarten erneut ein Verbot geben, werden alle eingelagerten Bestellungen ausgezahlt zurückerstattet.

B) Sie Senden uns einen Gewerbeschein:
Wir benötigen die Gewerbeanmeldung, den Ausweis und die Bestätigung, welche Sie hier herunterladen können..
Alle müssen auf denselben Namen des Gewerbetreibenden ausgestellt sein, anderenfalls ist eine Vollmacht notwendig und der Ausweis des bevollmächtigten.
Bitte alle Dokumente in EINER eMail zusammenfassen – mit der Angabe Ihrer Bestellnummer.
Danach werden wir Ihre Bestellung auf Gewerbe umstellen und die Bestellung wird versendet bzw wird abholbereit sein (So wie bei Bestellung ausgewählt)

 

Nocheinmal wichtig: Wir informieren ALLE Kunden, welche eine Bestellung bei uns offen haben, die wir so nicht abgeben dürfen auch noch einmal individuell mit den Möglichkeiten für weitere Vorgehen – Bitte warten Sie diese eMail ab – wir werden keinen vergessen!

Kann ich denn noch irgendwas legal bestellen für Silvester bei Ihnen?

Ja das können Sie: Folgende Artikel können Sie trotzdem noch  bestellen, denn diese sind auch von einem Feuerwerksverbot ausgenommen::

  • Jugendfeuerwerk F1 (klick)
  • Rauch & Bengalos T1 & P1 (klick)
  • Technisches Feuerwerk T1 (klick)
  • Schallerzeuger P1 (klick)
  • Pyromunition PM1 (klick)

Diese können Sie sich entweder zur Lieferung bestellen, oder zur Abholung an unserer Abholstation in Berlin bestellen.

Wenn Sie ein Gewerbe besitzen, dann können Sie auch noch F2 Artikel zur Abholung in Berlin bestellen. Sofern noch nicht vorhanden, erstellen Sie hierzu bitte zunächst ein Kundenkonto bei uns. Wir benötigen die Gewerbeanmeldung, den Ausweis und die Bestätigung, welche Sie hier herunterladen können..
Alle müssen auf denselben Namen des Gewerbetreibenden ausgestellt sein, anderenfalls ist eine Vollmacht notwendig und der Ausweis des bevollmächtigten.

Bitte alle Dokumente in EINER eMail zusammenfassen und an info@feuerwerkshop.de senden – wir schalten Ihr Konto nach Prüfung schnellstmöglich zum Erwerb frei.

Update Böllerverbot – 10.12.2021

+++ 10.12.2021 – 16:35 Uhr +++

Zu unseren vorangegangenen Posts zu diesem Thema gibt es noch immer keine Änderungen.

Stand jetzt, gibt es kein gesetzliches Verkaufsverbot für Feuerwerke. Es gibt auch kein sog. Überlassungsverbot. Es gibt Stand jetzt also keinen Grund für uns etwas anderes zu tun als Ihre Bestellungen auf den Weg zu bekommen – wir arbeiten in Schichten und auf Hochtouren.

Auf Anfrage an die Bundesregierung wurde mitgeteilt, dass über die Änderung zum Sprengstoffgesetz voraussichtlich in der 1014. Plenarsitzung am 17. Dezember beraten.

Ob es dann zu einem Verkaufsverbot in welcher Form auch immer kommen wird – oder nicht, ist noch vollkommen offen. Wir werden also sehen, was da beschlossen wird und werden dann reagieren.

Wichtig für Sie als Kunde von Feuerwerkshop: Sollten Sie bestellt haben – egal was kommt, wir informieren Sie bezüglkich Ihrer laufenden Bestellung umgehend, wenn sich hier etwas ändert. Bitte warten Sie ab und haben ein wenig Geduld.

 


Dringlichkeitsantrag

der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)

Arbeitsplätze sichern, Tradition erhalten: Silvesterfeuerwerk ermöglichen

Aktuell – 211207_ANTRAG FDP_Feuerwerk ermöglichen

Bestellschluss für Silvesterfeuerwerk – keine neuen Bestellungen mehr möglich im Jahr 2021

+++ Achtung: Bestellschluss für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 +++

Für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 können wir leider keine Bestellungen mehr entgegen nehmen. Aber: Folgende Artikel können Sie trotzdem noch bis zum 26.12.2021 bestellen, denn diese sind auch von einem Feuerwerksverbot ausgenommen::

  • Jugendfeuerwerk F1 (klick)
  • Rauch & Bengalos T1 & P1 (klick)
  • Technisches Feuerwerk T1 (klick)
  • Schallerzeuger P1 (klick)
  • Pyromunition PM1 (klick)

 

Diese können Sie sich entweder zur Lieferung bestellen, oder zur Abholung an unserer Abholstation in Berlin bestellen.

 

Achtung – Haben Sie schon bestellt und wollen auf Nummer sicher gehen wegen der Lieferung?:

Dann hilft es, wenn Sie einen Gewerbeschein haben und als Gewerbekunde, Ihre bestehende Bestellung umschreiben lassen. Gewerbetreibende sind in der Regel, wie letztes Jahr auch, von einem eventuellen „Böllerverbot“ ausgeschlossen. Senden sie uns hierzu bitte eine Kopie Ihrer Gewerbeanmedlung unter Angabe Iher Bestellnummer an info@feuerwerkshop.de – Wir sind bemüht, Ihre Bestellung umzustellen. Bitten aber schon jetzt bei der Bearbeitung um Geduld. Vielen Dank.

Update Böllerverbot

+++ 06.12.2021 – 14.01 Uhr +++

Auch heute gibt es kaum neues zu berichten, soll heißen: Unseren anderen Posts zu dem Thema ist auch heute nichts wesentliche hinzuzufügen.

Wer sich ein wenig auf den „Länderseiten“ umsieht und dort deren verschärfte Verordnungen zur Eindämmung des Coronaviruses anschaut, ist bei den wenigsten überhaupt etwas über das Thema Silvester und Feuerwerksverbot zu lesen. Allein Bayern nimmt in ihrer Verordnung Bezug dazu und verweist auf den Bund. Denn die Länder an sich, können keinen Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk anordnen – das ist Sache der Bundesregierung.

Also alles wie gehabt? Stand jetzt – JA! Unser Shop bleibt offen! Und wir sind fast rund um die Uhr am packen und versenden – eine Vielzahl an Bestellungen verlassen unser Lager auch heute wieder an Gewerbetreibende und Scheininhaber, aber auch an Privatpersonen mit Artikel, welche unter dem Jahr frei verkäuflich sind. Wir wünschen schon jetzt viel Spass beim zünden Ihrer Wunschartikel!

Hier noch ein paar lesenswerte Internetfunde:
https://www.ruhr24.de/service/boellerverbot-2021-aldi-lidl-edeka-angebot-deutschland-wann-boeller-kaufen-silvester-supermarkt-zr-91156194.html

Virologe Streeck hält Böllerverbot für wenig sinnvoll

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/fuer-das-verbot-von-feuerwerk-gibt-es-gar-keinen-triftigen-grund

https://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlangen-wie-sinnvoll-ist-das-feuerwerks-verbot-1.11586525

Noch einmal ein Hinweis in eigener Sache:
Wenn sich für Ihre Bestellung etwas neues ergibt, egal ob wir diese gerade am packen sind, oder evtl. bereits versandt haben, oder wi diese im schlimmsten Falle nicht ausliefern dürfen: Wir kommen auf Sie zu – versprochen!

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