Inzwischen gibt es etwas mehr „offizielles“ zum Thema. Unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf?download=1 wurde von der Bundesregierung ein PDF mit dem „Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021 “ publiziert.
Unter Punkt 19 steht:
„Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“
Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass diese Regelungen je nach Bundesland anders umgesetzt wird – es ist also keine bundeseinheitliche „Gesetzgebung“.
Darüber hinaus wird vom „Zünden von Silvesterfeuerwerk abgeraten“ – also ein Rat, kein Verbot demnach.
Der Punkt mit dem Verbots des Feuerwerksverkaufs bleibt abzuwarten, denn: Alle die bereits bei uns bestellt und bezahlt haben, haben ja bereits gekauft. Von einem Verbot für das Aushändigen ist nichts zu lesen bis Stand jetzt. Darüber hinaus ist kein Zeitpunkt festgelegt. Die formulierung „vor Silvester“ ist zeitlich nicht definiert.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir also davon aus, dass alle Bestellungen ordnungsgemäß ausgeliefert werden können.
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