OVG Lüneburg setzt Corona-Verordnung des Landes bzgl. Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft
Viel umstritten und nun auch von einem Oberverwaltungsgericht geklärt und entschieden: Das generelle Feuerwerksverbot ist keine Maßnahme für ein „infektionsschutzrechtliches Ziel“.
Wir haben an anderer Stelle bereits unsere Auffassung über die Begründung der Regierung geäußert, wonach das sog. „Böller-Verbot“ dazu führen soll, die bereits eh schon arg gebeutelten Krankenhäuser vor den vermeintlich zu erwartenden Ansturm von „Feuerwerksverletzten“ zu bewahren und dadurch die Kapazitäten für die Corona Pandemie nicht zu gefährden.
Keine Frage und auch keine Diskussion: Die Intensivstationen sind an ihrer Belastungsgrenze hier und da. Aber: Eine Intensivstation ist nur 1 Teil eines Krankenhauses. Wie das OLG richtig klarstellt: Ja es kann sein das sich hier und da jemand verletzt (darüber und auch über die Gründe haben wir bereits berichtet im Gespräch auch mit Sanitätern, welche Silvester arbeiten) aber: Diese kurzzeitig gebundenen Behandlungskapazitäten reduzieren nicht die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von Covid-19-Patienten, so das OLG.
Wenn man bedenkt, dass große Menschenansammlungen sowieso nicht erlaubt, keine Grossfeuerwerke erlaubt und entsprechende Verbotszonen ausgewiesen sind, ist das genrelle Verbot darüber hinaus für das Feuerwerk völlig über das Ziel hinaus geschsossen.
Das komplette Urteil des OLG – welches unanfechtbar ist – finden Sie hier zum nachlsen.
Es gibt bereits andere Städte und Gemeinden, die diese Meinung schon vor diesem Urteil vertreten haben und dem Böllerverbot nicht gefolgt sind. Unserer Auffassung nach werden auch andere OLG entsprechend folgen und das genrelle Feuerwerksverbot kippen – wir halten Sie gerne hier auf dem Laufenden.
2 thoughts on “Gericht kippt sogenanntes „Böller Verbot“”
Kommentare sind geschlossen.