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Update Böllerverbot 2021

03.12.2021 – 20.19 Uhr

Aus aktuellem Anlass und aufgrund der noch immer sehr hohen Anfragen und damit ausgedrückten Unsicherherheiten, möchten wir hier noch einmal auf den aktuellen Stand hinweisen.

Zu unserem Post hier gibt es grundsätzlich nichts neues zu berichten. Es gibt weder ein Verkaufsverbot, noch ein Überlassungsverbot und auch kein Abbrennverbot zu Silvester (Stand siehe oben)

Womit rechnen wir:
Wir rechnen damit, dass der stationäre Handel in diesem Jahr in den üblichen 3 Tagen vor Silvester, keine Feuerwerkskörper verkaufen dürfen. Also keine Verkaufsstände oder mal eben beim Discounter. Abholstationen sind kein Verkauf – der Verkauf hat bereits vorher stattgefunden – es ist unter dem Prinzip „Click & Collect“ zu verstehen.
Ein „Abbrennverbot“ wird es aus unserer Sicht auch nicht geben: Es sind von Böllerverbotszonen die Rede, welche „die Kommunen selber festelegen sollen“ (vgl. Land Bayern – Erlass vom 03.12.2021)
Der „perspektivische Verkaufsverbot“ muss zuletzt vom Bund beschlossen werden, dies können die Länder nicht regeln. Aber auch hier steht in dem Beschluss, dass „vom zünden von Feuerwerk ….. abgeraten“ wird – kein generelles Verbot also.

Wie sieht es mit Ihren Bestellungen aus:
Wie vor erläutert, gehen wir davon aus das wir Ihnen Ihre Bestellungen wie geplant zu Silvester zusenden können. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck am packen, kommissionieren und versandfertig machen Ihrer Bestellungen.

So oder so: Wenn es zu Ihrer Bestellung Neuigkeiten gibt – kommen wir unaufgefordert auf Sie zu! Wir informieren Sie selbständig und schnellstmöglich!

Auf Nummer sicher!

Möchten Sie Ihre bereits aufgegebene Silvesterbestellung schon jetzt haben – dann gibt es dafür nur die Möglichkeit, dass Sie uns einen gültigen Gewerbeschein, oder einen Ausweis nach §27 SprengG zusenden. Haben sie also ein Gewerbe? Oder vielleicht jemand in Ihrer Familie? Dann senden Sie uns schnell eine Kopie des Gewerbescheins zu mit der Angabe der Bestellnummer. Das gleiche gilt natürlich auch für Scheininhaber.

 

Lockdown und Böllerverbot – Update (16.55 Uhr)

Inzwischen gibt es etwas mehr „offizielles“ zum Thema. Unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf?download=1 wurde von der Bundesregierung ein PDF mit dem „Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021 “ publiziert.

Unter Punkt 19 steht:

„Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“

Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass diese Regelungen je nach Bundesland anders umgesetzt wird – es ist also keine bundeseinheitliche „Gesetzgebung“.

Darüber hinaus wird vom „Zünden von Silvesterfeuerwerk abgeraten“ – also ein Rat, kein Verbot demnach.

Der Punkt mit dem Verbots des Feuerwerksverkaufs bleibt abzuwarten, denn: Alle die bereits bei uns bestellt und bezahlt haben, haben ja bereits gekauft. Von einem Verbot für das Aushändigen ist nichts zu lesen bis Stand jetzt. Darüber hinaus ist kein Zeitpunkt festgelegt. Die formulierung „vor Silvester“ ist zeitlich nicht definiert.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir also davon aus, dass alle Bestellungen ordnungsgemäß ausgeliefert werden können.

Lockdown und erneut Böllerverbot?

Auch wir erfahren heute aus den Nachrichten vom geplanten sog. „Böllerverbot“. – und prombt erreichen uns sekündlich eine Vielzahl von eMails mit Anfragen dazu.

Wir möchten hier zunächst darüber informieren, dass auch wir nicht mehr Wissen im moment, wie Sie!

Es macht also im moment wenig Sinn bei uns anzufragen. Sobald wir nähere Erkenntnisse haben, werden wir hier über die Maßnahmen und aktuellen Entwicklungen, auch zu Ihren Bestellungen, informieren.

Bis zum endgültigen Beschluss der Länder, ist noch nichts entschieden – und wenn: Dann muss man sehen, was genau beschlossen wurde und dann „amtlich“ ist und welche folgen sich daraus ergeben.

Vor vorschnellen Handeln, wie etwa stornierung Ihrer Bestellung oder dergleichen möchten wir ausdrücklich warnen. Warten Sie bitte ab, bis die Fakten auf dem Tisch liegen – herzlichen Dank.

 

Bestellschluss in diesem Jahr für F2 Feuerwerk

+++ Achtung: Bestellschluss für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 +++

Für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 können wir leider keine Bestellungen mehr entgegen nehmen. Aber: Folgende Artikel können Sie trotzdem noch bis zum 26.12.2021 bestellen:

  • Jugendfeuerwerk F1 (klick)
  • Rauch & Bengalos T1 & P1 (klick)
  • Technisches Feuerwerk T1 (klick)
  • Schallerzeuger P1 (klick)
  • Pyromunition PM1 (klick)

Diese können Sie sich entweder zur Lieferung bestellen, oder zur Abholung an unserer Abholstation in Berlin

Scheininhaber F3 & Gewerbekunden aufgepasst:

Sie können für Lieferung noch vor Silvester weiter bestellen – Sofern Sie noch nicht freigeschaltet sind, senden Sie uns Ihren Gewerbenachweis / Ihren Schein zu – wir schalten Sie dann umgehend frei.

Silvesterfeuerwerk in Zeiten der Pandemie: Verband spricht sich gegen Beschränkungen aus

Die Eindämmung und Bewältigung der Covid-19 Pandemie bleibt eine immense Aufgabe, die nicht ohne Einschränkungen im alltäglichen Leben zu lösen ist. Ende des Jahres 2020 wurde ein Verbot des Überlassens von Silvesterfeuer­werk an Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Angesichts der mangelnden Eignung eines solchen Verbots, Infektionsraten zu senken oder das Gesundheitssystem zu entlasten, sowie dem kultu­rellen Stellenwert des individuellen Silvesterfeuerwerks war dies bereits zum damaligen Zeitpunkt eine äu­ßerst umstrittene Maßnahme.

Der Bundesverband Pyrotechnik und seine Mitglieder sprechen sich mit dem vorliegenden Positionspapier klar gegen mögliche Beschränkungen des individuellen Silvesterfeuerwerks zum Jahreswechsel 2021/22 aus. Diese wären zur Be­wältigung der Corona-Pandemie weder geeignet, erforderlich noch angemessen. Der Bundesverband appelliert an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, den Kurs einer evidenzbasierten Politik zur Bewältigung der Corona-Pandemie beizubehalten.

Warum Beschränkungen des individuellen Silvesterfeuerwerks nicht zu einer evidenzbasierten Politik gehören können, begründet der BVPK wie folgt:

  • Die These einer signifikanten Belastung durch Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel ist nach den vorliegenden Statistiken nicht haltbar.
  • Ein Verkaufsverbot von zugelassenem, geprüftem Feuerwerk wird zu einem Anstieg der Verwendung von illegalem Feuerwerk führen.
  • Silvesterfeuerwerk führt nicht zu erhöhten Infektions- oder gar Sterblichkeitsraten. Feuerwerke vor der eigenen Haustür oder im Garten sind ein pandemiekonformes Gemeinschaftserlebnis.
  • Ein erneutes Feuerwerksverbot stellt die betroffenen Firmen vor unlösbare logistische, finanzielle und rechtliche Herausforderungen. Die daraus folgende Überschreitung der vorhandenen Lagerkapazitäten wird zu fremdverschuldeten Rechtsbrüchen führen.
  • Ein weiteres Feuerwerksverbot bedeutet das unweigerliche Ende des größten Teils der traditionsreichen Feuerwerkskunst in Deutschland – ohne dass dies einen relevanten Beitrag zur Eindämmung oder Bewältigung der Corona-Krise leisten würde.

Ein erneutes Feuerwerksverbot würde aus dem Prinzip einer evidenzbasierten Präventionspolitik zu Covid-19 ausscheren. Die vorliegenden Statistiken zeigen, dass ein solches Verbot zur Bekämpfung des Corona-Virus oder der Entlastung des Gesundheitssystems nicht geeignet ist.

Der Bundesverband Pyrotechnik und seine Mitglieder appellieren daher an die Verantwortlichen in der Politik, einem solchen Verbot zum Jahreswechsel 2021/22 nicht zuzustimmen.

Quelle: https://bvpk.org/aktuelles/covid-feuerwerk