OLG kippt das generelle Verkaufsverbot für Feuerwerke zu Silvester
Stopp lieber Leser: So oder so ähnlich könnte eine Schlagzeile die Tage lauten. Wir betonen: KÖNNTE! Natürlich ist dies (noch) nicht so, das Verkaufsverbot (Stand: Datum der Veröffentlichung dieser Meldung) gilt weiterhin.
Aber, ist das so abwegig? Sieht man sich an, mit welcher Begründung das Verkaufsverbot für Feuerwerke von der Regierung begründet wurde. Aus der Verordnung des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat :
Und genau diese Begründung hat im Grunde nun das OLG in Niedersachsen gekippt (siehe unere Meldung hier) Folgerichtig dürfte auch das Verkaufsverbot hinfällig sein.
Anträge, Verfahren und dergleichen mehr sind am laufen, es bleibt also abzuwarten, ob wir demnächst lesen: „Feuerwerksverkauf 2021 nun doch erlaubt„