Update Böllerverbot – 10.12.2021

+++ 10.12.2021 – 16:35 Uhr +++

Zu unseren vorangegangenen Posts zu diesem Thema gibt es noch immer keine Änderungen.

Stand jetzt, gibt es kein gesetzliches Verkaufsverbot für Feuerwerke. Es gibt auch kein sog. Überlassungsverbot. Es gibt Stand jetzt also keinen Grund für uns etwas anderes zu tun als Ihre Bestellungen auf den Weg zu bekommen – wir arbeiten in Schichten und auf Hochtouren.

Auf Anfrage an die Bundesregierung wurde mitgeteilt, dass über die Änderung zum Sprengstoffgesetz voraussichtlich in der 1014. Plenarsitzung am 17. Dezember beraten.

Ob es dann zu einem Verkaufsverbot in welcher Form auch immer kommen wird – oder nicht, ist noch vollkommen offen. Wir werden also sehen, was da beschlossen wird und werden dann reagieren.

Wichtig für Sie als Kunde von Feuerwerkshop: Sollten Sie bestellt haben – egal was kommt, wir informieren Sie bezüglkich Ihrer laufenden Bestellung umgehend, wenn sich hier etwas ändert. Bitte warten Sie ab und haben ein wenig Geduld.

 


Dringlichkeitsantrag

der Abgeordneten Martin Hagen, Albert Duin, Julika Sandt, Alexander Muthmann, Matthias Fischbach und Fraktion (FDP)

Arbeitsplätze sichern, Tradition erhalten: Silvesterfeuerwerk ermöglichen

Aktuell – 211207_ANTRAG FDP_Feuerwerk ermöglichen

Bestellschluss für Silvesterfeuerwerk – keine neuen Bestellungen mehr möglich im Jahr 2021

+++ Achtung: Bestellschluss für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 +++

Für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 können wir leider keine Bestellungen mehr entgegen nehmen. Aber: Folgende Artikel können Sie trotzdem noch bis zum 26.12.2021 bestellen, denn diese sind auch von einem Feuerwerksverbot ausgenommen::

  • Jugendfeuerwerk F1 (klick)
  • Rauch & Bengalos T1 & P1 (klick)
  • Technisches Feuerwerk T1 (klick)
  • Schallerzeuger P1 (klick)
  • Pyromunition PM1 (klick)

 

Diese können Sie sich entweder zur Lieferung bestellen, oder zur Abholung an unserer Abholstation in Berlin bestellen.

 

Achtung – Haben Sie schon bestellt und wollen auf Nummer sicher gehen wegen der Lieferung?:

Dann hilft es, wenn Sie einen Gewerbeschein haben und als Gewerbekunde, Ihre bestehende Bestellung umschreiben lassen. Gewerbetreibende sind in der Regel, wie letztes Jahr auch, von einem eventuellen „Böllerverbot“ ausgeschlossen. Senden sie uns hierzu bitte eine Kopie Ihrer Gewerbeanmedlung unter Angabe Iher Bestellnummer an info@feuerwerkshop.de – Wir sind bemüht, Ihre Bestellung umzustellen. Bitten aber schon jetzt bei der Bearbeitung um Geduld. Vielen Dank.

Update Böllerverbot

+++ 06.12.2021 – 14.01 Uhr +++

Auch heute gibt es kaum neues zu berichten, soll heißen: Unseren anderen Posts zu dem Thema ist auch heute nichts wesentliche hinzuzufügen.

Wer sich ein wenig auf den „Länderseiten“ umsieht und dort deren verschärfte Verordnungen zur Eindämmung des Coronaviruses anschaut, ist bei den wenigsten überhaupt etwas über das Thema Silvester und Feuerwerksverbot zu lesen. Allein Bayern nimmt in ihrer Verordnung Bezug dazu und verweist auf den Bund. Denn die Länder an sich, können keinen Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk anordnen – das ist Sache der Bundesregierung.

Also alles wie gehabt? Stand jetzt – JA! Unser Shop bleibt offen! Und wir sind fast rund um die Uhr am packen und versenden – eine Vielzahl an Bestellungen verlassen unser Lager auch heute wieder an Gewerbetreibende und Scheininhaber, aber auch an Privatpersonen mit Artikel, welche unter dem Jahr frei verkäuflich sind. Wir wünschen schon jetzt viel Spass beim zünden Ihrer Wunschartikel!

Hier noch ein paar lesenswerte Internetfunde:
https://www.ruhr24.de/service/boellerverbot-2021-aldi-lidl-edeka-angebot-deutschland-wann-boeller-kaufen-silvester-supermarkt-zr-91156194.html

Virologe Streeck hält Böllerverbot für wenig sinnvoll

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/fuer-das-verbot-von-feuerwerk-gibt-es-gar-keinen-triftigen-grund

https://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlangen-wie-sinnvoll-ist-das-feuerwerks-verbot-1.11586525

Noch einmal ein Hinweis in eigener Sache:
Wenn sich für Ihre Bestellung etwas neues ergibt, egal ob wir diese gerade am packen sind, oder evtl. bereits versandt haben, oder wi diese im schlimmsten Falle nicht ausliefern dürfen: Wir kommen auf Sie zu – versprochen!

Update Böllerverbot 2021

03.12.2021 – 20.19 Uhr

Aus aktuellem Anlass und aufgrund der noch immer sehr hohen Anfragen und damit ausgedrückten Unsicherherheiten, möchten wir hier noch einmal auf den aktuellen Stand hinweisen.

Zu unserem Post hier gibt es grundsätzlich nichts neues zu berichten. Es gibt weder ein Verkaufsverbot, noch ein Überlassungsverbot und auch kein Abbrennverbot zu Silvester (Stand siehe oben)

Womit rechnen wir:
Wir rechnen damit, dass der stationäre Handel in diesem Jahr in den üblichen 3 Tagen vor Silvester, keine Feuerwerkskörper verkaufen dürfen. Also keine Verkaufsstände oder mal eben beim Discounter. Abholstationen sind kein Verkauf – der Verkauf hat bereits vorher stattgefunden – es ist unter dem Prinzip „Click & Collect“ zu verstehen.
Ein „Abbrennverbot“ wird es aus unserer Sicht auch nicht geben: Es sind von Böllerverbotszonen die Rede, welche „die Kommunen selber festelegen sollen“ (vgl. Land Bayern – Erlass vom 03.12.2021)
Der „perspektivische Verkaufsverbot“ muss zuletzt vom Bund beschlossen werden, dies können die Länder nicht regeln. Aber auch hier steht in dem Beschluss, dass „vom zünden von Feuerwerk ….. abgeraten“ wird – kein generelles Verbot also.

Wie sieht es mit Ihren Bestellungen aus:
Wie vor erläutert, gehen wir davon aus das wir Ihnen Ihre Bestellungen wie geplant zu Silvester zusenden können. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck am packen, kommissionieren und versandfertig machen Ihrer Bestellungen.

So oder so: Wenn es zu Ihrer Bestellung Neuigkeiten gibt – kommen wir unaufgefordert auf Sie zu! Wir informieren Sie selbständig und schnellstmöglich!

Auf Nummer sicher!

Möchten Sie Ihre bereits aufgegebene Silvesterbestellung schon jetzt haben – dann gibt es dafür nur die Möglichkeit, dass Sie uns einen gültigen Gewerbeschein, oder einen Ausweis nach §27 SprengG zusenden. Haben sie also ein Gewerbe? Oder vielleicht jemand in Ihrer Familie? Dann senden Sie uns schnell eine Kopie des Gewerbescheins zu mit der Angabe der Bestellnummer. Das gleiche gilt natürlich auch für Scheininhaber.

 

Lockdown und Böllerverbot – Update (16.55 Uhr)

Inzwischen gibt es etwas mehr „offizielles“ zum Thema. Unter https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf?download=1 wurde von der Bundesregierung ein PDF mit dem „Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021 “ publiziert.

Unter Punkt 19 steht:

„Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.“

Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass diese Regelungen je nach Bundesland anders umgesetzt wird – es ist also keine bundeseinheitliche „Gesetzgebung“.

Darüber hinaus wird vom „Zünden von Silvesterfeuerwerk abgeraten“ – also ein Rat, kein Verbot demnach.

Der Punkt mit dem Verbots des Feuerwerksverkaufs bleibt abzuwarten, denn: Alle die bereits bei uns bestellt und bezahlt haben, haben ja bereits gekauft. Von einem Verbot für das Aushändigen ist nichts zu lesen bis Stand jetzt. Darüber hinaus ist kein Zeitpunkt festgelegt. Die formulierung „vor Silvester“ ist zeitlich nicht definiert.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir also davon aus, dass alle Bestellungen ordnungsgemäß ausgeliefert werden können.