Alles zum Thema Feuerwerk
Artikel der Kategorie F3 dürfen in Deutschland nur an Inhaber einer Erlaubnis nach §27 oder §7, sowie Personen mit Befähigungsschein nach §20 SprengG abgegeben werden. Die Verwendung muss vorher bei der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich angezeigt werden. Ein Versand von F3 Artikeln ist wie bei anderen Artikeln dasselbe und richtet sich nach der Gefahrengutklasse (1.4G etc.) Meistens sind F3 Artikel der Gefahrgutklasse 1.3G zugeordnet, welche besondere Erfordernisse an das Transportunternehmen stellt. Dies ist auch der Grund, weshalb der Versand von F3, bzw. 1.3G detlich mehr kostet als der der Versand 1.4G z.B.
Wie so eine Erlaubnis nach §27 aussieht, können Sie sich h i e r einmal ansehen. Ein Beispiel für einen Antrag können Sie h i e r sehen.
F3 – §27 – werwiewowas bitte?
Im nachfolgenden Video erklären wir alles Wissenswertes zu diesem Thema, Hintergründe, wie Sie den Schein beantragen können und dergleichen mehr.
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